Studierendenrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Fachschaften und Fachschaftsräte

Ähnlich wie es die Studierendenschaft als ganzes gibt, so gib es auch Fachschaften. Eine Fachschaft ist die Gesamtheit der Studierenden eines einzelnen oder mehrerer Fachbereiche. Die Fachschaften sind in der Satzung der Studierendenschaft vorgesehen, dabei hat der Studierendenrat bei Inkrafttreten der Satzung über die Zahl und Einteilung beschlossen. Er muß darüber beschließen, welcher Fachschaft neue Studiengänge zugeordnet werden und kann einzelne Studiengänge einer anderen Fachschaft zuordnen. Eine Neugründung oder Auflösung von Fachschaften ist nur durch eine Vollversammlung der Mitglieder möglich.

Eine Fachschaft erstreckt sich dabei nur innerhalb der Grenzen einer Fakultät, wobei es hier eine Ausnahme gibt: Die Fachschaft Kommunikationswissenschaft, welche sowohl Teil der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften als auch der Philosophischen Fakultät ist.

Zur Vertretung gegenüber der Fakultät, Hochschule und dem StuRa werden aus den Fachschaften heraus Fachschaftsräte gewählt. Diese erfüllen die gleichen Aufgaben wie der StuRa, nur auf Fachschaftsebene. In Thüringen ist der Fachschaftsrat nicht als gesetzlich vorgeschriebene Vertretung im Thüringer Hochschulgesetz vorgesehen, er wird aber über die Satzung der Studierendenschaft legitimiert und mit eigenen Geldmitteln versehen.

Darüber hinaus berät ein FSR Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen zu jeweiligen Studienfach, vertritt die Mitglieder seiner Fachschaft bei Problemen, entsendet Mitglieder in Ausschüsse und Gremien wie die FSR-Kom und dient als Ansprechpartner für den StuRa, das Dekanat sowie das Rektorat.

Aktuell gibt es 33 Fachschaften, deren Kontaktdaten auf dieser Seite zu finden sind.

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